Parcoursregeln BSC Festenburg
⇒ Eltern haften für ihre Kinder
⇒ Da der Parcours in einem Waldgebiet liegt, ist jegliche Verunreinigung und unnötige Lärmentwicklung verboten
⇒ Vor der Benutzung des Parcours muss sich jeder Schütze mit Angabe der Ankunftszeit ins Parcoursbuch eintragen
⇒ Durch den Eintrag ins Parcoursbuch werden die Parcoursregeln vollständigakzeptiert
⇒ Am Parcour gilt allgemeines Rauchverbot
⇒ Vor dem Beginn des Schießens muss sich der Schütze/Schützin über den
einwandfreien Zustand seiner Ausrüstung überzeugen. Mit fehlerhaften Bögen
oder Pfeilen sowie mit gefundenen Pfeilen ist das Schießen untersagt.
⇒ Die markierten Wege dürfen nicht verlassen werden
⇒ Jugendlichen unter 18 Jahren ist die Benützung des Parcours nur mit
Begleitung Erwachsener gestattet
⇒ Der Schütze/die Schützin muss sich vor dem Schuss von einem freien und
sicheren Schussfeld überzeugen.
⇒ Es darf ausschließlich auf die gekennzeichneten Ziele geschossen werden
⇒ Hunde sind gerne gesehen, jedoch ausnahmslos an der Leine zu führen
⇒ Diebstahl oder mutwillige Beschädigungen werden ausnahmslos zur
Anzeige gebracht
⇒ Das Begehen des Geländes ist nur entlang der Markierungen sicher!
Niemals gegen die Parcoursrichtung gehen!
⇒ Die Benützung oder das Betreten des Parcours in alkoholisiertem Zustand
ist nicht gestattet
Bei Nichteinhaltung der Regeln oder Nichtbefolgung der Anordnungen kann
der Schütze vom Parcours verwiesen werden.
Die Benutzung des Bogenparcour erfolgt auf eigene Gefahr
Wir übernehmen bei Verletzungen am Parcoursgelände und Schäden am
eigenen Material keine Haftung.